Language of document : ECLI:EU:T:2015:785





Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 5. Oktober 2015 –
Kafetzakis u. a./Parlament u. a.

(Rechtssache T‑38/14)

„Untätigkeits- und Schadensersatzklage – Umstrukturierung der griechischen Staatsschulden – Beteiligung des Privatsektors – Schaden in Form einer Wertberichtigung von als Entlassungsabfindungen ausgegebenen Anleihen – Erklärungen der Staats- und Regierungschefs der Eurozone und der Organe der Union – Erklärung der Euro-Gruppe – Keine genauen Angaben zum Kausalzusammenhang mit dem geltend gemachten Schaden – Unzulässigkeit“

1.                     Untätigkeitsklage – Aufforderung an das Organ, tätig zu werden – Fehlen – Unzulässigkeit (Art. 265 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 26)

2.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Klage auf Ersatz von Schäden, die durch ein Organ der Union verursacht worden sein sollen – Angaben, anhand deren sich das dem Organ vorgeworfene Verhalten, der Kausalzusammenhang und der tatsächliche und sichere Eintritt des verursachten Schadens feststellen lassen (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts [1991], Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 30)

Gegenstand

Klage auf Feststellung, dass die Beklagten es rechtswidrig unterlassen haben, die erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen, damit die von den Klägern, entlassenen Arbeitnehmern von Olympiaki Aeroporia, gehaltenen Anleihen nicht vom Programm zur Beteiligung des Privatsektors an der Schuldenfinanzierung (PSI) zur Reduzierung der griechischen Staatsverschuldung erfasst werden, und auf Ersatz des Schadens, der den Klägern durch diese rechtswidrige Untätigkeit entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Georgios Kafetzakis und die 102 weiteren im Anhang des Beschlusses namentlich aufgeführten Kläger tragen die Kosten.