Urteil des Gerichts vom 7. März 2017 – United Parcel Service/Kommission
(Rechtssache T-194/13)1
(Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Verordnung [EG] Nr. 139/2004 – Internationale Päckchen-Expresszustellungsdienste im EWR – Erwerb von TNT Express durch UPS – Beschluss, mit dem der Zusammenschluss für unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt wird – Wahrscheinliche Auswirkungen auf die Preise – Ökonometrische Untersuchung – Verteidigungsrechte)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: United Parcel Service, Inc. (Atlanta, Georgia, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Ryan und B. Graham, Solicitors, sowie Rechtsanwälte W. Knibbeler und P. Stamou, dann A. Ryan sowie Rechtsanwälte W. Knibbeler, P. Stamou, A. Pliego Selie, F. Hoseinian und P. van den Berg)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst T. Christoforou, N. Khan, A. Biolan, N. von Lingen und H. Leupold, dann T. Christoforou, N. Khan, A. Biolan und H. Leupold)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: FedEx Corp. (Memphis, Tennessee, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: zunächst F. Carlin, Barrister, G. Bushell, Solicitor, und Rechtsanwalt Q. Azau, dann F. Carlin, G. Bushell und Rechtsanwalt N. Niejahr
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2013) 431 der Kommission vom 30. Januar 2013 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.6570 – UPS/TNT Express)
Tenor
Der Beschluss C(2013) 431 der Kommission vom 30. Januar 2013 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.6570 – UPS/TNT Express) wird für nichtig erklärt.
Die Europäische Kommission trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten der United Parcel Service, Inc.
Die FedEx Corp. trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 ABl. C 147 vom 25.5.2013.