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Klage, eingereicht am 7. September 2010 - Continental Bulldog Club Deutschland/HABM (CONTINENTAL)

(Rechtssache T-383/10)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Continental Bulldog Club Deutschland eV (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Vollmer)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge des Klägers

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. Juni 2010 in der Sache R 300/2010-1 aufzuheben;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit sie die Waren- und Dienstleistungsklasse 44 betrifft;

dem Beklagten die Kosten des Klageverfahrens und des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "CONTINENTAL" für Waren der Klassen 31 und 44.

Entscheidung des Prüfers: Die Anmeldung wurde abgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da die betroffene Gemeinschaftsmarke unterscheidungskräftig und nicht beschreibend sei.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).