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Klage, eingereicht am 30. Juli 2009 - CNIPT/Kommission

(Rechtssache T-302/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Comité national interprofessionnel de la pomme de terre (CNIPT) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Ledoux und B. Néouze)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung in vollem Umfang für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 7846 final1 der Kommission vom 10. Dezember 2008, mit der die Kommission die Rahmenregelung für mögliche Aktionen französischer branchenübergreifender Landwirtschaftsverbände - bestehend aus Beihilfen für die technische Unterstützung, für die Produktion und Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte, für Forschung und Entwicklung und für Werbung zugunsten der Primärerzeuger sowie der mit der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten befassten Unternehmen, die mittels freiwilliger, durch interministeriellen Erlass für obligatorisch erklärter Beiträge der Mitglieder dieser branchenübergreifenden Verbände finanziert werden - als eine mit dem Gemeinsamen Markt in Einklang stehende staatliche Beihilfe eingestuft hat.

Die vom Kläger vorgetragenen Klagegründe und wesentlichen Argumente stimmen weitgehend mit dem Vorbringen im Rahmen der Rechtssache T-293/09, CNIEL/Kommission, überein oder ähneln ihm.

Der Kläger macht zudem geltend, dass die Kommission gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen habe, da sie mehrere verschiedene Regelungen über die für obligatorisch erklärten freiwilligen Beiträge generell und einheitlich behandelt habe.

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1 - ABl. 2009, C 116, S. 14.