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Beschluss des Gerichts vom 17. Juli 2014 – The Directv Group/HABM – Bolloré (DIRECTV)

(Rechtssache T-721/13)1

(Gemeinschaftsmarke – Antrag auf Verfallserklärung – Rücknahme des Antrags auf Verfallserklärung – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: The Directv Group, Inc. (El Segundo, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Valentin)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Bolloré (Ergué Gabéric, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Legrand)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Oktober 2013 (Sache R 1961/2912-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Bolloré und der The Directv Group, Inc.

Tenor

1.    Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.    Die Klägerin trägt die Kosten, einschließlich der Kosten des Beklagten und der Streithelferin.

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1     ABl. C 112 vom 14.4.2014.