Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 1. Oktober 2014 –
Lausitzer Früchteverarbeitung/HABM – Rivella International (Holzmichel)
(Rechtssache T‑263/13)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Holzmichel – Ältere internationale Bildmarken Michel und Michel POWER – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 19, 20, 85)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Marke, die durch Aneinanderreihung eines Bestandteils und einer anderen Marke gebildet wurde (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 25-27, 33, 39, 40, 53, 62, 63)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Koexistenz älterer Marken auf dem Markt – Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 45)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke Holzmichel sowie Bildmarken Michel und Michel POWER (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 86-93)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Februar 2013 (Sache R 1968/2011‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Rivella International AG und der Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH trägt die Kosten. |