Klage, eingereicht am 21. April 2023 – Clofor/EUIPO – Sitges Alonso (Pfähle)
(Rechtssache T-208/23)
Sprache der Klageschrift: Französisch
Parteien
Klägerin: Clofor (Renage, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwältin P. Debré)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Paul Sitges Alonso (Barcelona, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin des streitigen Musters oder Modells: Klägerin
Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder -modell (Pfähle) – Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 2 951 335-0001
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. Februar 2023 in der Sache R 1103/2022-3
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass der Antrag auf Nichtigerklärung des Gemeinschaftsmodells Nr. 2 951 335-0001 zurückgewiesen wird;
dem EUIPO die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Dritten Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates in Verbindung mit deren Art. 7;
Umkehr der Beweislast und Verstoß gegen Art. 52 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.
____________