Klage, eingereicht am 21. August 2013 – ZZ/ESMA
(Rechtssache F-80/13)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt O. Kress und Rechtsanwältin S. Bassis)
Beklagte: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die Probezeit des Klägers zu verlängern, und der darauf folgenden Entscheidung, ihn zu entlassen, sowie Schadensersatz
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung, die Probezeit zu verlängern, aufzuheben;
die Entlassungsentscheidung aufzuheben;
die ESMA zu verurteilen, den entstandenen Schaden zu ersetzen, wobei der materielle vorläufig auf 373 414 Euro und der immaterielle vorläufig auf 50 000 Euro beziffert werden;
der ESMA die Kosten aufzuerlegen.