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Klage, eingereicht am 14. September 2009 - Carolyn Cusack-Gard'ner/Kommission

(Rechtssache F-76/09)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Carolyn Cusack-Gard'ner (Wavre, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: John Temple Lang, Solicitor)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung vom 22. Juni 2009, mit der der Antrag der Klägerin auf vollständige Erstattung der aufgrund ihrer Krankheit entstandenen Behandlungskosten abgelehnt wird

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung vom 22. Juni 2009, mit der ihr Antrag abgelehnt wird, aufzuheben;

festzustellen, dass Titel II Kapitel 3 des Beschlusses der Kommission vom 2. Juli 2007 zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten gemäß Art. 241 EG unanwendbar ist,

soweit darin vorgesehen ist, dass die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer notwendigen häuslichen Pflegeperson nicht erstattungsfähig sind;

soweit darin eine Erstattungshöchstgrenze für die Kosten einer notwendigen häuslichen Pflegeperson festgelegt wird;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

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