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Beschluss des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters vom 5. Februar 2010 - De Post/Kommission

(Rechtssache T-514/09 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf sonstige einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: De Post NV van publiek recht (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Martens et B. Schutyser)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Manhaeve und N. Bambara im Beistand von Rechtsanwalt P. Wytinck)

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnung, der im Wesentlichen dahin geht, erstens den Vollzug der Entscheidung des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union auszusetzen, den in der Ausschreibung Nr. 10234 "Tägliche Beförderung und Zustellung des Amtsblattes, von Büchern, sonstigen Periodika und Veröffentlichungen" genannten Auftrag an die Entreprise des postes et télécommunications Luxembourg zu vergeben, zweitens anzuordnen, den in der Ausschreibung genannten Vertrag nicht zu unterzeichnen, und drittens, falls dieser Vertrag bereits geschlossen wurde, seinen Vollzug auszusetzen, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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