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Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 6. Oktober 2023 - Verbraucherzentrale Berlin eV gegen Vodafone GmbH

(Rechtssache C-612/23, Verbraucherzentrale Berlin)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberlandesgericht Düsseldorf

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger, Berufungskläger und Berufungsbeklagter: Verbraucherzentrale Berlin eV

Beklagte, Berufungsklägerin und Berufungsbeklagte: Vodafone GmbH

Vorlagefrage

Ist unter „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“1 lediglich die Vertragslaufzeit eines Erstvertrages oder auch ein auf aktuellen Willenserklärungen beruhender, geraume Zeit vor Ablauf des Erstvertrages geschlossener und in Vollzug gesetzter Verlängerungsvertrag zu verstehen, wenn er im Verhältnis zum Erstvertrag geänderte Leistungen des Unternehmers und des Kunden zum Inhalt hat?

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1 Im Sinne des Art. 30 Abs. 5 der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) (ABl. 2022, L 108, S. 51) in der Fassung von Art. 1 Nr. 21 der Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (ABl. 2009, L 337, S. 11).