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Klage, eingereicht am 14. November 2023 – e-dialog/EUIPO – Dialoga Servicios Interactivos (Dialoga)

(Rechtssache T-1075/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: e-dialog GmbH (Wien, Österreich) (vertreten durch Rechtsanwälte C. Kletzer und W. Mosing)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Dialoga Servicios Interactivos, SA (Bilbao, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionsbildmarke Dialoga / Unionsmarke Nr. 8 917 155

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. September 2023 in der Sache R 97/2023-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, mit der Folge, dass das EUIPO die streitige Marke für verfallen erklärt;

dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die der Klägerin im Verfahren vor dem Gericht und dem Verfahren vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie mit Art. 10 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission.

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