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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 2023 – Shopper Union France und Azalbert/Kommission

(Rechtssache T-1071/23 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Verträge über den Erwerb von COVID-19-Impfstoffen – Verweigerung des Zugangs – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragsteller: Shopper Union France (Paris, Frankreich), Xavier Azalbert (Garches, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwältin D. Protat)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (vertreten durch M. Burón Pérez, S. Ciubotaru und F. van Schaik als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrem Antrag gemäß den Art. 278 und 279 AEUV beantragen die Antragsteller, der Europäischen Kommission unter Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 100 000 Euro für jeden Tag des Verzugs ab Zustellung der zu erlassenden Entscheidung an die Parteien im Wege einstweiliger Anordnungen aufzugeben, auf ihrer Website die unbereinigten Fassungen sämtlicher Verträge über den Erwerb von COVID-19-Impfstoffen, die sie mit drei Pharmaunternehmen geschlossen hat, d. h. die vollständigen Fassungen der Verträge ohne Schwärzungen, zu veröffentlichen.

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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