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Amtsblattmitteilung

 

Klage der House of Donuts International gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 11. August 2004

(Rechtssache T-333/04)

(Sprache der Klageschrift: Englisch)

Die House of Donuts International, George Town, Grand Cayman (British West Indies), hat am 11. August 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt N. Decker, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer: Panrico S.A.

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass ihre Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 474 486 zur Eintragung zuzulassen ist;

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Mai 2004 (Sache R 1034/2001-4) aufzuheben;

der Widersprechenden die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Klägerin.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Bildmarke "House of Donuts" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 32 und 42 (z. B. Krapfen, Muffins, Croissants, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer, Betrieb von Restaurants und Cafeterien und Catering) - Anmeldung Nr. 474 486.
Inhaberin der Widerspruchsmarke oder des Wiederspruchzeichens

Panrico S.A.
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Spanische Wort- und Bildmarken "DONUT" und "Donuts" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 32 und 42 (z. B. Süßwaren aller Art, Gebäck, Bonbons, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte, Catering, Betrieb von Bars, Restaurants, Hotels und Campinganlagen).
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin.
Klagegründe:Die einander gegenüber stehenden Marken seien nicht ähnlich. Der Widersprechenden dürfe nicht der ausschließliche Gebrauch der Wörter "Donut" oder "Donuts" vorbehalten werden.

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