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Klage, eingereicht am 11. August 2006 - Bowland Dairy Products / Kommission

(Rechtssache T-212/06)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Bowland Dairy Products Limited (Nelson, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: J. Milligan, Solicitor)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Klägerin

Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung;

Verurteilung der Kommission zum Ersatz des der Klägerin infolge der angefochtenen Entscheidung entstandenen Schadens zuzüglich Zinsen;

Verurteilung der Kommission zur Tragung der Kosten des Verfahrens.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit ihrer Klage beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die in einer E-mail an die UK Food Standards Agency (FSA) vom 20. Juli 2006 enthalten war, die am 21. Juli 2006 an die Klägerin weitergeleitet wurde. Mit dieser Entscheidung wurde es abgelehnt, eine zusätzliche Meldung darüber, dass die FSA keine Bedenken gegen die Vermarktung des Weißkäses der Klägerin habe, über das in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 (ABl. L 31 vom 1. Februar 2002, S. 1) vorgesehene Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel zu verbreiten, sofern nicht bestimmte Bedingungen der Kommission erfüllt würden.

Die Klägerin macht geltend, die Kommission sei nicht berechtigt, die Verbreitung der von einer zuständigen nationalen Behörde erstellten zusätzlichen Meldung nach Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Bedingungen zu unterwerfen.

Außerdem habe die Kommission bei der Festlegung dieser Bedingungen die geltenden Verordnungen sowohl im Hinblick auf antibiotische Milch als auch im Hinblick auf wässrige Milch falsch ausgelegt.

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