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Klage, eingereicht am 14. März 2011 - SIR/Rat

(Rechtssache T-142/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Sociéte ivoirienne de raffinage (SIR) (Abidjan, Côte d'Ivoire) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Ceccaldi)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung 2011/18/PESC und die Verordnung (EG) 25/2011 des Rates vom 14. Januar 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen und insbesondere die Firma SIR für nichtig zu erklären;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin fünf Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund: Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen sowie die Art. 3 Abs. 5 und 6 EUV, 21 Abs. 1 EUV und 7 AEUV, da der Beklagte seine Befugnisse durch die Einführung der restriktiven Maßnahmen überschritten habe, denn die Klägerin sei nicht namentlich unter den von der Resolution 1572 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen erfassten Personen genannt.

Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates, da der Beklagte der souveränen Entscheidung des Verfassungsrats der Republik Côte d'Ivoire, der L. Gbagbo und nicht A. Ouattara zum gewählten Präsidenten ausgerufen habe, zuwiderhandle.

Dritter Klagegrund: Rechtswidrigkeit der angefochtenen Rechtsakte, für deren Erlass es keine Zuständigkeit und/oder eine Befugnis des Beklagten gebe, nach dem intern geltendem Recht.

Vierter Klagegrund: Verletzung der Verteidigungsrechte, da der Klägerin nicht zur Kenntnis gebracht worden sei, was ihr vorgeworfen werde, und daher ihren Standpunkt hierzu nicht sachdienlich habe geltend machen können.

Fünfter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da die ergriffenen Maßnahmen sowohl für die Klägerin als auch für die ivorische Bevölkerung außer Verhältnis zum verfolgten Zweck stünden.

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