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Klage, eingereicht am 28. Juli 2006 - Vereecken / Kommission

(Rechtssache F-86/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Marc Vereecken (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Jaume und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

die Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers zusammen mit der sich implizit aus den Verwaltungsmitteilungen Nr. 85-2005 vom 23. November 2005 ergebenden Weigerung der Anstellungsbehörde, den Kläger in die Liste der im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2005 nach Besoldungsgruppe A*9 beförderten Beamten aufzunehmen, und den Beurteilungen der beruflichen Entwicklung des Klägers für die Jahre 2003 und 2005 aufzuheben;

die Anstellungsbehörde auf die Folgen der Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen hinzuweisen, insbesondere auf die Neueinstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe A*9 rückwirkend zum 1. März 2005;

hilfsweise,

der Beklagten aufzugeben, den Kläger bei seiner nächsten Beförderung als für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A*9 in Betracht kommend anzusehen;

die Beklagte zum Ersatz des Schadens zu verurteilen, der dem Kläger dadurch entstanden ist, dass er nicht mit Wirkung vom 1. März 2005 nach Besoldungsgruppe A*9 befördert worden ist;

die Beklagte zum Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen, den der Kläger durch die Nichterstellung der Beurteilungen 1997-1999 und die verspätete Erstellung der Beurteilung 1999-2001 sowie der Beurteilungen der beruflichen Entwicklung 2003 und 2004 erlitten hat;

in jedem Fall,

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage stützt sich der Kläger auf drei Klagegründe, die dem ersten, dem dritten und dem vierten Klagegrund in der Klageschrift F-17/061, die von demselben Kläger eingereicht wurde, sehr ähnlich sind.

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1 - ABl. C 96 vom 22.4.2006, S. 39.