Language of document :

Urteil des Gerichts erster Instanz vom 6. Oktober 2009 - Sundholm/Kommission

(Rechtssache T-102/08 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - In Durchführung eines Urteils des Gerichts erstellte Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungszeitraum 2001/2002 - Berechtigtes Fernbleiben vom Dienst - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Asa Sundholm (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2007, Sundholm/Kommission (F-27/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2007, Sundholm/Kommission (F-27/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wird aufgehoben.

Die Entscheidung vom 2. Juni 2006, mit der der Berufungsbeurteilende die Beurteilung der beruflichen Entwicklung von Frau Asa Sundholm für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 bestätigt hat, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst und vor dem erkennenden Gericht.

____________

1 - ABl. C 107 vom 26.4.2008.