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Beschluss des Gerichts vom 6. Mai 2010 - Kerelov/Kommission

(Rechtssache T-100/08 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Allgemeines Auswahlverfahren - Weigerung des Leiters des EPSO, einem Bewerber die Angaben und Unterlagen in Bezug auf die Zulassungsprüfung zu übermitteln -Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Georgi Kerelov (Pazardzhik, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Kerelov)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und K. Herrmann)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 12. Dezember 2007, Kerelov/Kommission (F-110/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Georgi Kerelov trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 69 vom 21.3.2009.