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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 30. September 2010 - de Luca / Kommission

(Rechtssache F-20/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Beamte, die aufgrund eines allgemeinen Auswahlverfahrens in eine höhere Funktionsgruppe aufsteigen - Bewerber, die vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Reserveliste aufgenommen wurden - Übergangsvorschriften für die Einstufung in die Besoldungsgruppe bei der Einstellung - Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den weniger günstigen neuen Vorschriften - Art. 5 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Patricia de Luca (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Arpio Santacruz und M. Simm)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 23. Februar 2005, die Klägerin, eine Beamtin, die bereits in die Besoldungsgruppe A*10 eingestuft und erfolgreiche Teilnehmerin an einem Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppen A 5/A 4 war, auf die Stelle eines AD-Beamten bei der Generaldirektion "Justiz, Freiheit und Sicherheit" zu ernennen, soweit mit ihr ihre Einstufung von Besoldungsgruppe A*10 in Besoldungsgruppe A*9 geändert wird

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 108 vom 6.5.2006, S. 31.