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Rechtsmittel, eingelegt am 21. September 2021 von der Ryanair DAC und der Laudamotion GmbH gegen den Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 12. Juli 2021 in der Rechtssache T-866/19, Ryanair und Laudamotion/Kommission

(Rechtssache C-581/21 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerinnen: Ryanair DAC, Laudamotion GmbH (Prozessbevollmächtigte: E. Vahida, avocat, S. Rating, abogado, und I.-G. Metaxas-Maranghidis, dikigoros)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,

den angefochtenen Beschluss aufzuheben,

die Sache zur erneuten Prüfung an das Gericht zurückzuverweisen,

die Kostenentscheidung für beide Rechtszüge vorzubehalten.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerinnen machen zwei Rechtsmittelgründe geltend.

Das Gericht habe gegen Unionsrecht verstoßen und die Tatsachen verfälscht, indem es erstens befunden habe, dass die Priorität der Zeitnischenverordnung1 für die Feststellung relevant sei, ob die Verkehrsaufteilungsregeln2 Durchführungsmaßnahmen nach sich zögen, und zweitens den normalen Gang der Dinge außer Acht gelassen, als es über die Frage befunden habe, ob ein Antrag der Rechtsmittelführerinnen auf eine Durchführungsmaßnahme von dem Zeitnischenkoordinator abwegig sei.

Ferner habe das Gericht seine Feststellungen im angefochtenen Beschluss nicht begründet.

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1     Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft (ABl. 1993, L 14, S. 1).

1     Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1585 der Kommission vom 24. September 2019 über die Festlegung von Verkehrsaufteilungsregeln gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Flughäfen Amsterdam Schiphol und Amsterdam Lelystad (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C[2019]6816) (ABl. 2019, L 246, S. 24).