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Klage, eingereicht am 15. Februar 2010 - Inter IKEA Systems/HABM - Meteor Controls (GLÄNSA)

(Rechtssache T-88/10)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Inter IKEA Systems B.V. (Delft, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Gulliksson)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Meteor Controls International Limited (Cookstown, Irland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. Dezember 2009 in der Sache R 529/2009-2 aufzuheben und

dem Beklagten die Kosten für die Verfahren vor dem Gericht erster Instanz und dem HABM aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "GLÄNSA" für Waren der Klasse 11.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftswortmarke "GLANZ" für Waren der Klassen 6, 9 und 11.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung der Markenanmeldung in vollem Umfang.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer die betroffenen Marken nicht ordnungsgemäß umfassend beurteilt und verglichen habe und dadurch irrig zu dem Ergebnis gekommen sei, dass zwischen den Marken Ähnlichkeit und infolgedessen Verwechslungsgefahr bestehe.

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