Language of document :

Urteil des Gerichts vom 13. Januar 2011 - IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds/Kommission

(Rechtssache T-362/08)1

(Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente über den Bau einer Industrieanlage in einem nach der Richtlinie 92/43/EWG geschützten Gebiet - Von einem Mitgliedstaat stammende Dokumente - Widerspruch des Mitgliedstaats - Teilweise Verweigerung des Zugangs - Ausnahme in Bezug auf die Wirtschaftspolitik eines Mitgliedstaats - Art. 4 Abs. 5 bis 7 der Verordnung Nr. 1049/2001)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: S. Crosby, Solicitor, und Rechtsanwalt S. Santoro)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. O'Reilly und P. Costa de Oliveira)

Streithelfer zur Unterstützung der Klägerin: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: J. Bering Liisberg und B. Weis Fogh), Republik Finnland (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Heliskoski, M. Pere und H. Leppo, dann J. Heliskoski), Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte: K. Petkovska, A. Falk und S. Johannesson)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 19. Juni 2008, mit der der Klägerin der Zugang zu einem Dokument verweigert wurde, das der Kommission von den deutschen Behörden in einem Verfahren zur Entwidmung eines nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) geschützten Gebiets vorgelegt worden war

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Das Königreich Dänemark, die Republik Finnland und das Königreich Schweden tragen ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 301 vom 22.11.2008.