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Klage, eingereicht am 26. Dezember 2012 - Ministry of Energy of Iran/Rat

(Rechtssache T-564/12)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Ministry of Energy of Iran (Teheran, Iran) (Prozessbevollmächtigter: M. Lester, Barrister)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss 2012/635/GASP des Rates vom 15. Oktober 20122 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 des Rates vom 15. Oktober 2012 für nichtig zu erklären, soweit er davon betroffen ist;

seine Kosten dem Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger macht für seine Klage vier Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund: Keines der rechtlichen Kriterien für seine Aufnahme in die Liste sei erfüllt; der Rat habe sich mit seiner Beurteilung, dass irgendeines der Kriterien für die Aufnahme in die Liste erfüllt sei, offensichtlich geirrt, und die Nennung des Klägers beruhe auf einem offensichtlichen Tatsachenirrtum.

Zweiter Klagegrund: Der Rat habe keine angemessenen oder hinreichenden Gründe für die Einbeziehung des Klägers in die angefochtenen Rechtsakte genannt.

Dritter Klagegrund: Der Rat habe die Verteidigungsrechte und den Anspruch des Klägers auf eine wirksame gerichtliche Überprüfung nicht gewahrt.

Vierter Klagegrund: Der Rat habe durch seinen Beschluss, den Kläger in die Liste aufzunehmen, dessen Grundrechte einschließlich des Rechts auf Schutz seines Eigentums, seiner Geschäftstätigkeit und seines Rufes verletzt, ohne dass dies gerechtfertigt oder verhältnismäßig gewesen wäre.

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1 - Beschluss 2012/635/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 292, S. 58).

2 - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 des Rates vom 15. Oktober 2012 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 282, S. 16).