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Klage, eingereicht am 8. Dezember 2023 – AR/Kommission

(Rechtssache T-1147/23)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: AR (vertreten durch Rechtsanwältin M. Conil-Séon)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 31. Januar 2023 aufzuheben;

die Beklagte zu verurteilen, ihm nach billigem Ermessen Schadensersatz in Höhe von 5 000 Euro zu zahlen;

der Beklagten die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 31. Januar 2023, den Namen des Klägers nicht in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/376/20 – Juristen-Übersetzer griechischer Sprache aufzunehmen, wird auf drei Gründe gestützt.

Verlust der Chance, eine höhere Punktzahl im Übersetzungstest zu erreichen, weil es zu Fehlern bei der Mitteilung der Anweisungen gekommen sei.

Sachlicher Fehler und Verletzung der Gleichheit zwischen den Bewerbern, da die im Multiple-Choice-Test erzielten Punkte bei dem vom Kläger erzielten Gesamtergebnis nicht berücksichtigt worden seien.

Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes und der zahlreichen ihm gegenüber abgegebenen Versicherungen, dass er die Vorauswahltests bestanden habe.

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