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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 8. März 2005

in der Rechtssache T-277/03, Dionysia Vlachaki, Ehefrau des Petros Eleftheriadis, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Ehemalige Hilfskräfte - Wiedereinziehung ohne Rechtsgrund gezahlter Bezüge nach Ende des Vertrages - Verzugszinsen - Nichtigkeitsklage - Begründung - Höhere Gewalt)

(Verfahrenssprache: Griechisch)

In der Rechtssache T-277/03, Dionysia Vlachaki, Ehefrau des Petros Eleftheriadis, wohnhaft in Polydroso Amarousiou (Griechenland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Sigalas, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: I. Dimitriou und G. Wilm, mit Zustellungsanschrift in Luxemburg) wegen Aufhebung oder teilweiser Abänderung der Entscheidung C(2003) 738 final vom 25. März 2003 über die Wiedereinziehung der der Klägerin, einer ehemaligen Hilfskraft, ohne Rechtsgrund gezahlten Bezüge, hat das Gericht (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten M. Vilaras sowie der Richter F. Dehousse und D. Šváby - Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat - am 8. März 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird abgewiesen

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 264 vom 1.11.2003, S. 50.