Klage, eingereicht am 15. Februar 2024 – ETI Gıda Sanayi ve Ticaret/EUIPO – Star Foods Em (Taschen [Verpackung] (Verzierung für-))
(Rechtssache T-83/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: ETI Gıda Sanayi ve Ticaret AŞ (Eskişehir, Türkei) (vertreten durch Rechtsanwalt A. Căvescu)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: SC Star Foods Em SRL (Popești Leordeni, Rumänien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin des streitigen Geschmacksmusters: Klägerin
Streitiges Geschmacksmuster: Gemeinschaftsgeschmacksmuster Taschen [Verpackung] (Verzierung für-)) – Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 3 438 852-0002
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. Dezember 2023 in der Sache R 1017/2023-3
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO und der Streithelferin die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht sowie die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens vor den EUIPO aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates;
Verstoß gegen die Art. 94 und 95 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Rechts auf ein faires Verfahren.
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