Klage, eingereicht am 27. November 2008 - Füller-Tomlinson / Parlament
(Rechtssache F-97/08)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Paulette Füller-Tomlinson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der der auf eine Berufskrankheit zurückzuführende Teil der dauernden Teilinvalidität auf 20 % festgesetzt wird, hilfsweise Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrags als Ersatz für den von der Klägerin erlittenen immateriellen Schaden
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung des Leiters des Referats Sozialversicherungen und Versorgungsbezüge vom 9. April 2008, in deren Art. 3 der auf eine Berufskrankheit zurückzuführende Teil der dauernden Teilinvalidität auf 20 % festgesetzt wird, aufzuheben;
soweit erforderlich, die Entscheidung über die Zurückweisung ihrer Beschwerde aufzuheben;
hilfsweise, den Beklagten zur Zahlung von 12 000 Euro als Ersatz für den immateriellen Schaden zu verurteilen;
dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.
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