Language of document :

Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 15. September 2009 - Hartwig/Kommission

(Rechtssache F-141/06)1

(Ernennung - Bedienstete auf Zeit, die zu Beamten ernannt worden sind - Bewerber, die in einer vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts veröffentlichten Reserveliste eines Auswahlverfahrens verzeichnet sind - Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den weniger günstigen neuen Vorschriften - Übergangsmaßnahmen des Anhangs XIII des Statuts)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Marc Hartwig (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Bontinck)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidungen der Kommission und des Parlaments, mit denen der Kläger, ein Bediensteter auf Zeit der Besoldungsgruppe B*7 und erfolgreicher Teilnehmer am externen Auswahlverfahren PE/34/B, gemäß den Bestimmungen des Anhangs XIII des Statuts mit Wirkung vom 16. April 2006 zum Beamten der Besoldungsgruppe B*3, Dienstaltersstufe 2 ernannt wurde

Tenor des Beschlusses

Der Rechtsstreit F-141/06, Hartwig/Kommission, ist in der Hauptsache erledigt.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 20 vom 27.1.2001, S. 40.