Language of document : ECLI:EU:T:2011:667





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. November 2011 – Kendrion/Kommission

(Rechtssache T‑54/06)

„Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Wirtschaftliche Einheit – Gesamtschuldnerische Haftung – Verhältnismäßigkeit – Gleichbehandlung – Geldbußen – Obergrenze von 10 % des Umsatzes – Tatsächliche Leistungsfähigkeit“

1.                     Wettbewerb – Gemeinschaftsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Wirtschaftliche Einheit – Beurteilungskriterien – Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf ihre 100%igen Tochtergesellschaften – Beweisrechtliche Obliegenheiten der Gesellschaft, die diese Vermutung widerlegen will (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 49-52, 65-67)

2.                     Wettbewerb – Geldbußen – Beurteilung anhand des individuellen Verhaltens des Unternehmens – Keine Auswirkung des Fehlens einer Sanktion gegen einen anderen Wirtschaftsteilnehmer (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 77-78)

3.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Höchstbetrag – Berechnung – Zu berücksichtigender Umsatz – Gesamtumsatz aller Gesellschaften, aus denen die als Unternehmen handelnde wirtschaftliche Einheit besteht – Grenzen (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 91-92)

4.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Grundsatz der Gleichbehandlung – Unterschiede zwischen Unternehmen aufgrund der Anwendung des Höchstbetrags – Zulässigkeit – Kein Verbot der Verhängung einer höheren Geldbuße gegen ein kleines oder mittleres Unternehmen (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission) (vgl. Randnrn. 106-107, 110-111, 149)

5.                     Nichtigkeitsklage – Nichtigkeitsurteil – Wirkungen – Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln festgestellt wird – Keine Wirkungen gegenüber Adressaten, die keine Klage erhoben haben (Art. 81 EG, 230 EG und 249 EG) (vgl. Randnr. 119)

6.                     Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Zulässigkeit einer Verweisung auf die vor demselben Gericht in einer anderen Rechtssache eingereichten Schriftsätze – Wesentliche Voraussetzung – Keine Möglichkeit der Heilung eines Verstoßes gegen den Grundsatz durch Wiedergabe der Angriffs‑ und Verteidigungsmittel in der Erwiderung (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 125-127)

7.                     Wettbewerb – Gemeinschaftsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Geldbußen – Festsetzung – Kriterien – Anhebung des allgemeinen Niveaus der Geldbußen – Zulässigkeit (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 133-134)

8.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Gesamtumsatz des betroffenen Unternehmens – Mit den Waren, auf die sich die Zuwiderhandlung erstreckte, erzielter Umsatz – Jeweilige Berücksichtigung – Grenzen (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 141-143)

9.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Finanzlage des betreffenden Unternehmens – Berücksichtigung – Keine Verpflichtung der Kommission, genaue Auskünfte über die finanzielle Lage des Unternehmens zu verlangen (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 5 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 161-163, 165)

10.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Einteilung der betroffenen Unternehmen in verschiedene Kategorien – Voraussetzungen (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1 A) (vgl. Randnrn. 182-183)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff, soweit sie an die Klägerin gerichtet ist, und auf Nichtigerklärung oder, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kendrion NV trägt die Kosten.