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Klage, eingereicht am 9. November 2023 – Sp/f 62Nordic/EUIPO – Nixon Bui (nykur)

(Rechtssache T-1062/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Sp/f 62Nordic (Tórshavn, Färöer-Inseln) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Hoffgaard Rasmussen)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nixon Bui (Kopenhagen, Dänemark)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionswortmarke nykur – Unionsmarke Nr. 18 180 073

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. September 2023 in der Sache R 2136/2022-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

ihrem Antrag auf Nichtigerklärung der angegriffenen Marke vollständig stattzugeben.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates

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