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Klage, eingereicht am 24. November 2023 – Ismailova/Rat

(Rechtssache T-1110/23)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Gulbakhor Ismailova (Taschkent, Usbekistan) (vertreten durch Rechtsanwälte D. Rovetta, M. Campa, M. Moretto und V. Villante sowie Rechtsanwältin M. Pirovano)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14. September 2023 veröffentlichten Beschluss (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen1 und

die im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14. September 2023 veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen1

für nichtig zu erklären, soweit sie damit auf der Liste der Personen und Organisationen belassen wird, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden;

dem Rat die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Verfälschung der Beweise und der relevanten Tatsachen – fehlende Zuverlässigkeit, Spezifität und Beweiskraft der vom Rat angeführten Beweise.

Offensichtlicher Fehler bei der Beurteilung der Beweise und der relevanten Tatsachen – Einrede der Rechtswidrigkeit gemäß Art. 277 AEUV des neuen Aufnahmekriteriums nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. e und Art. 2 Abs. 1 Buchst. g des Beschlusses 2014/145/GASP des Rates1 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates2 , das durch den Beschluss (GASP) 2023/1094 des Rates3 und die Verordnung (EU) 2023/1089 des Rates vom 5. Juni 20234 eingeführt worden sei.

Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung.

Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Verletzung der grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten.

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1 Beschluss (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 104).

1 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 3).

1 Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2014, L 78, S. 16).

1 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2014, L 78, S. 6).

1 Beschluss (GASP) 2023/1094 des Rates vom 5. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 146, S. 20).

1 Verordnung (EU) 2023/1089 des Rates vom 5. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 146, S. 1).