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Klage, eingereicht am 21. November 2016 – Kiosked Oy/EUIPO – VRT, NV van Publiek Recht (k)

(Rechtssache T-824/16)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Kiosked Oy Ab (Espoo, Finnland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Laaksonen)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: VRT, NV van Publiek Recht (Brüssel, Belgien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Internationale Registrierung der schwarz-weißen Bildmarke mit dem Wortbestandteil „K“ mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 112 969 mit Benennung der Europäischen Union.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. September 2016 in der Sache R 279/2016-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 21. September 2016 in der Sache Nr. R0279/2016-4, mit der dem Widerspruch der VRT, NV van Publiek Recht, stattgegeben und die Eintragung der internationalen Registrierung mit Benennung der Europäischen Union Nr. W01112969 K (fig.) (im Folgenden: K LOGO) für die folgenden Dienstleistungen der Klassen 35 „Werbung, Geschäftsführung, Betriebsverwaltung, Bürodienste“ und 42 „Softwaredesign und -entwicklung“ abgelehnt wurde, aufzuheben und das K LOGO zur Eintragung für die oben genannten Dienstleistungen zuzulassen;

dem Beklagten sämtliche Kosten der Klägerin für das Widerspruchsverfahren, einschließlich der Kosten für rechtliche Vertretung, gemäß der von der Klägerin innerhalb der in Art. 85 UMV genannten Frist einzureichenden Kostenaufstellung bzw. falls eine solche Aufstellung nicht eingereicht wird, gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.

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