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Beschluss des Gerichts vom 16. März 2018 – Kik Textilien und Non-Food/EUIPO – FF Group Romania (_kix)

(Rechtssache T-822/16)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke _kix – Widerruf der angefochtenen Entscheidung – Wegfall des Streitgegenstands – Erledigung – Art. 173 Abs. 1 und 2 der Verfahrensordnung – Streitbeitritt des anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer – Einreichung der Klagebeantwortung nach Fristablauf)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: KiK Textilien und Non-Food GmbH (Bönen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Körber und Rechtsanwalt L. Pechan)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigte: K. Zajfert und A. Folliard-Monguiral)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: FF Group Romania SRL (Bukarest, Rumänien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Cavescu)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 6. September 2016 (Sache R 2323/2015-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen KiK Textilien und Non-Food und FF Group Romania

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der KiK Textilien und Non-Food GmbH.

FF Group Romania trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 22 vom 23.1.2017.