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Klage, eingereicht am 21. September 2012 - SFC Jardibric/HABM - Aqua Center Europa (AQUA FLOW)

(Rechtssache T-417/12)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: SFC Jardibric (St Jean de la Ruelle, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-L. Fourgoux)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Aqua Center Europa, SA (Madrid, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. Juli 2012 in der Sache R 2230/2010-4 aufzuheben, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung vom 16. September 2010 zurückgewiesen wurde;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke mit dem Wortbestandteil "AQUA FLOW" für Waren der Klassen 6, 7, 9, 11, 17, 19 und 21 - Anmeldung Nr. 1 162 064.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Aqua Center Europa, SA.

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Nationale Bildmarke mit dem Wortbestandteil "VAQUA FLOW" für Waren der Klasse 11.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag auf Nichtigerklärung wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe:

Verstoß gegen Art. 54 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009;

Keine Verwechslungsgefahr in Bezug auf die Waren;

Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen.

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