Language of document : ECLI:EU:T:2013:550





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 23. Oktober 2013 – SFC Jardibric/HABM – Aqua Center Europa (AQUA FLOW)

(Rechtssache T‑417/12)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke AQUA FLOW – Ältere nationale Bildmarke VAQUA FLOW – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Nichtigerklärung – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Keine Verwirkung durch Duldung – Art. 54 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Verwirkung durch Duldung – Ausschlussfrist – Beginn (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 54 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 19-21, 40)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Nichtigkeitsverfahren – Tatsachen und Beweise, die nicht fristgemäß zur Stützung des Nichtigkeitsantrags vorgelegt worden sind – Berücksichtigung – Ermessen der Beschwerdekammer (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 76 Abs. 2) (vgl. Randnr. 22)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 48, 74)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken AQUA FLOW und VAQUA FLOW (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 51, 59, 63, 64, 69, 73, 75)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Eigenart als einander ergänzende Waren (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 52, 57)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 60, 70)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Juli 2012 (Sache R 2230/2010‑4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Aqua Center Europa, SA und der SFC Jardibric

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die SFC Jardibric trägt die Kosten.