Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des High Court of Justice (England and Wales) vom 21. Februar 2003 in der Rechtssache Centralan Property Ltd gegen Commissioners of Customs and Excise

(Rechtssache C-63/04)

Der High Court of Justice (England and Wales) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 21. Februar 2003, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 13. Februar 2004, in dem Rechtsstreit Centralan Property Ltd gegen Commissioners of Customs and Excise um Vorabentscheidung über die folgende Frage:

"Wenn

ein Steuerpflichtiger im Berichtigungszeitraum im Sinne von Artikel 20 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie1 ein Gebäude veräußert, das als Investitionsgut behandelt wird, und die Veräußerung des Gebäudes durch zwei Lieferungen durchgeführt wird, und zwar durch (i) Vermietung des Gebäudes für 999 Jahre (ein nach Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Richtlinie von der Steuer befreiter Umsatz) zu einem Preis von 6 Millionen GBP, und drei Tage später (ii) Verkauf der Freehold Reversion (Verkauf des belasteten Grundeigentums) (ein nach Artikel 13 Teil B Buchstabe g und Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie steuerpflichtiger Umsatz) zu einem Preis von 1 000 GBP zuzüglich Mehrwertsteuer, die beide im Voraus in dem Sinne festgelegt oder nicht festgelegt worden sind, dass, sobald der erstgenannte Vorgang durchgeführt worden ist, keine Möglichkeit mehr bestanden hätte, dass der zweite nicht durchgeführt würde,

ist dann Artikel 20 Absatz 3 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie so auszulegen, dass

(a)    das Investitionsgut bis zum Ablauf des Berichtigungszeitraums so behandelt wird, als ob es für gewerbliche Tätigkeiten verwendet worden ist, die in vollem Umfang steuerpflichtig sind;

(b)    das Investitionsgut bis zum Ablauf des Berichtigungszeitraums so behandelt wird, als ob es für gewerbliche Tätigkeiten verwendet worden ist, die vollständig von der Steuer befreit sind;

oder

(c)    das Investitionsgut bis zum Ablauf des Berichtigungszeitraums so behandelt wird, als ob es für gewerbliche Tätigkeiten verwendet worden ist, die je nach dem Anteil der jeweiligen Werte des steuerpflichtigen Verkaufs der Freehold Reversion und der steuerbefreiten Vermietung für 999 Jahre teilweise besteuert und teilweise von der Steuer befreit sind?"

____________

1 - Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem : einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1.)