Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2008 - Buckingham u. a. / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung im sogenannten Zweitverfahren - Beförderungsverfahren 2005 - Vergabe von Prioritätspunkten - Übergangsbestimmungen - Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 45 des Statuts - Gleichbehandlung - Zulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Anne Buckingham (Brüssel, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoest)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und Katarzyna Herrmann)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst - Aufhebung der in den Verwaltungsmitteilungen Nr. 85-2005 enthaltenen Entscheidung der Kommission vom 23. November 2005, soweit darin an die Kläger, Beamte der Besoldungsgruppe A*12, im Rahmen des Verfahrens 2004 kein Prioritätspunkt in Anerkennung von Tätigkeiten im Interesse des Organs vergeben wird
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 294 vom 2.12.2006, S. 66.