Beschluss des Gerichts vom 10. November 2014 – Ledra Advertising/Kommission und EZB
(Rechtssache T-289/13)1
(Nichtigkeits- und Schadensersatzklage – Stabilitätshilfeprogramm für Zypern – Memorandum of Understanding on Specific Economic Policy Conditionality zwischen der Republik Zypern und dem EMS – Zuständigkeit des Gerichts – Kausalzusammenhang – Teils unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Ledra Advertising Ltd (Nikosia, Zypern) (Prozessbevollmächtigte: C. Paschalides, Solicitor, und Rechtsanwalt A. Paschalides)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Smulders und J.-P. Keppenne) und Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: A. Sáinz de Vicuña Barroso, N. Lenihan und F. Athanasiou im Beistand der Rechtsanwälte W. Bussian, W. Devroe und D. Arts)
Gegenstand
Erstens Klage auf Nichtigerklärung der Abschnitte 1.23 bis 1.27 des Memorandum of Understanding on Specific Economic Policy Conditionality zwischen der Republik Zypern und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (EMS) vom 26. April 2013 und zweitens Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die Aufnahme der Abschnitte 1.23 bis 1.27 in das Memorandum of Understanding und eine Verletzung der Überwachungspflicht der Kommission entstanden sein soll
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Ledra Advertising Ltd trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB).
________________________1 ABl. C 226 vom 3.8.2013.