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Beschluss des Gerichts vom 3. Februar 2011 - Abercrombie & Fitch Europe/HABM - Gilli (GILLY HICKS)

(Rechtssache T-336/10)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Abercrombie & Fitch Europe SA (Mendrisio, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: S. Malynicz, Barrister, D. Stone und L. Ritchie, Solicitors)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: P. Geroulakos)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Gilli Srl (Mailand, Italien)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Mai 2010 (Sache R 832/2008-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Gilli Srl und der Abercrombie & Fitch Europe SA

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten.

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1 - ABl. C 274 vom 9.10.2010.