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Klage, eingereicht am 18. August 2010 - Kommission/Tornasol Films

(Rechtssache T-338/10)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A.-M. Rouchaud-Joët im Beistand von Rechtsanwalt R. Alonso Pérez-Villanueva)

Beklagte: Tornasol Films, SA (Madrid, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Beklagte zur Zahlung von 19 554 Euro zuzüglich Verzugszinsen von 5 % jährlich ab 14. April 2009 zu verurteilen;

der Tornasol Films, SA die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die vorliegende Klage hat den zwischen der Kommission und der Beklagten im Rahmen des Programms MEDIA Plus geschlossenen Vertrag zum Gegenstand, den die Beklagte nicht erfüllt haben soll.

Die Bestimmungen dieses Vertrags sähen vor, dass der Beihilfeempfänger innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Produktionsbeginn einen der erhaltenen Gemeinschaftsbeihilfe entsprechenden Betrag auf einem bestimmten Konto zu hinterlegen und der Kommission innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab diesem Tag ein Projekt für die Reinvestition dieses Betrags vorzuschlagen habe.

Die Klägerin macht folgende Klagegründe geltend:

Die Beklagte habe diese Vertragspflichten nicht erfüllt, dazu keinerlei Erklärung abgegeben und auch gegen die von der Kommission versandte Belastungsanzeige keinen Protest erhoben.

Im Fall der Verletzung der im Vertrag vorgesehen Pflichten durch den Beihilfeempfänger ermöglichten es seine Bestimmungen der Kommission, den Vertrag aufzulösen und die Rückzahlung der als wirtschaftliche Unterstützung geleisteten Beträge zu fordern.

Die Beklagte habe trotz mehrerer Erinnerungs- und Mahnschreiben die gewährten Mittel nicht zurückgezahlt.

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