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Klage, eingereicht am 8. Februar 2024 – Lidl/EUIPO – Liquidleds Lighting (LED light bulbs)

(Rechtssache T-66/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG (Anzig, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwälte T. Dolde, C. Zimmer und M. Hawkins)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Liquidleds Lighting Corp. (Taipeh, Taiwan)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin des streitigen Musters oder Modells: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder -modell LED light bulbs –Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 3 619 881-0003.

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. November 2023 in der Sache R 2336/2022-3.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO und/oder der anderen Beteiligten vor der Beschwerdekammer (in der Annahme, dass diese dem Verfahren beitritt) die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.

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