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Klage, eingereicht am 14 Februar 2024 – Benschop gegen EUIPO – Seven Bell Group (ALWAYS RUN 4PRESIDENT)

(Rechtssache T-76/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Kläger: Sven Benschop (Montfoort, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwältin F. Boom)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Seven Bell Group (Campi Bisenzio, Italien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder der streitigen Marke: Kläger

Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „ALWAYS RUN 4PRESIDENT“– Anmeldung Nr. 18 228 179

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. Dezember 2023 in der Sache R 1341/2023-2

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

den Widerspruch in vollem Umfang zurückzuweisen;

dem EUIPO und Seven Bell Group die Kosten gesamtschuldnerisch aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates

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