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Klage, eingereicht am 15. Februar 2024 – Vinatis/EUIPO – Vinites (VINATIS)

(Rechtssache T-86/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Vinatis (Annecy, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Canlorbe)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Vinites NV (Ms Haarlem, Niederlande)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke VINATIS – Anmeldung Nr. 18 274 852

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. Dezember 2023 in der Sache R 2110/2022-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung teilweise aufzuheben, soweit darin festgestellt wurde, dass die ältere Marke für bestimmte Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 ernsthaft benutzt wurde;

den Widerspruch insgesamt zurückzuweisen;

dem EUIPO die Kosten einschließlich der im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 47 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates bei der Beurteilung des Nachweises der ernsthaften Benutzung der Dienstleistungen der Klasse 35;

Verstoß gegen Art. 94 und Art. 47 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates bei der Beurteilung des Nachweises der ernsthaften Benutzung der Dienstleistungen der Klasse 41.

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