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Klage, eingereicht am 15. Februar 2024 – UU/Gerichtshof der Europäischen Union

(Rechtssache T-84/24)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: UU (vertreten durch Rechtsanwältin S. Makoumbou)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung und daher auch die durch diese bestätigten früheren Entscheidungen aufzuheben;

der Klägerin den ihr entstandenen materiellen und immateriellen Schaden, der nach billigem Ermessen auf 200 000 Euro geschätzt wird, zu ersetzen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage gegen die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Dezember 2023, den Antrag der Klägerin auf Überprüfung mehrerer früherer Entscheidungen zurückzuweisen, ist auf vier Gründe gestützt.

Verletzung der Begründungspflicht.

Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler bei der Vornahme der Interessenabwägung, Rechtsfehler bei der Auslegung und Anwendung von Art. 17 Abs. 4 der Verordnung 2018/17251 sowie, hilfsweise, Einrede der Rechtswidrigkeit dieser Bestimmung.

Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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1 Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. 2018, L 295, S. 39).