Klage, eingereicht am 26. September 2013 – Kicks Kosmetikkedjan/HABM – Kik Textilien und Non-Food (KICKS)
(Rechtssache T-532/13)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Kicks Kosmetikkedjan AB (Stockholm, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Strömholm)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Kik Textilien und Non-Food GmbH (Bönen, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung aufzuheben;
dem HABM die Kosten aufzuerlegen oder, hilfsweise, gegebenenfalls einem Streithelfer;
die angefochtene Anmeldung Nr. 924 5473 insgesamt zur Eintragung zuzulassen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Kicks Kosmetikkedjan AB.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „KICKS“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 8, 14, 21 und 35 – Anmeldung Nr. 924 5473.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kik Textilien und Non-Food GmbH.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche und internationale Wortmarke „kik“ für Dienstleistungen der Klasse 35.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.