Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. Oktober 2013 – Spanien/Kommission
(Rechtssache T-461/13 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird und ihre Rückforderung sowie die Aussetzung der laufenden Zahlungen angeordnet werden – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlender fumus boni juris und fehlende Dringlichkeit)
Verfahrenssprache: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Antragsteller: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: A. Rubio González, abogado del Estado)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: É. Gippini Fournier, B. Stromsky et P. Němečková)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C (2013) 3204 final der Kommission vom 19. Juni 2013 betreffend die staatliche Beihilfe SA.28599 (C 23/2010) (ex NN 36/2010, ex CP 163/2009), die das Königreich Spanien für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens in entlegenen und weniger urbanisierten Gebieten (mit Ausnahme von Kastilien-La Mancha) gewährt hat
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.