Klage, eingereicht am 3. März 2023 – Insider/EUIPO – Alaj (in Insajderi)
(Rechtssache T-119/23)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Insider LLC (Pristina, Republik Kosovo) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Ketler)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Florim Alaj (Zug, Schweiz)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „in Insajderi“ –Anmeldung Nr. 18 255 587
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. Dezember 2022 in der Sache R 1152/2022-5
Anträge
Der Kläger beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen, die dem Kläger vor dem Gericht für die Zwecke dieses Verfahrens entstanden sind.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Verstöße gegen Vorschriften für das Verfahren vor dem EUIPO.
Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
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