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Klage, eingereicht am 3. März 2023 – Insider/EUIPO – Alaj (in Insajderi)

(Rechtssache T-119/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Insider LLC (Pristina, Republik Kosovo) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Ketler)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Florim Alaj (Zug, Schweiz)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „in Insajderi“ –Anmeldung Nr. 18 255 587

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. Dezember 2022 in der Sache R 1152/2022-5

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen, die dem Kläger vor dem Gericht für die Zwecke dieses Verfahrens entstanden sind.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Verstöße gegen Vorschriften für das Verfahren vor dem EUIPO.

Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

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