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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 31. Januar 2008 - Aluminium Silicon Mill Products / Kommission

(Rechtssache T-151/06)1

(Dumping - Erstattung von Antidumpingzöllen - Nichtigerklärung der Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls - Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Aluminium Silicon Mill Products (Zug, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Ruessmann und A. Willems)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Stancanelli und T. Scharf)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 1183 final der Kommission vom 3. April 2006, durch die die Anträge auf Erstattung von für Einfuhren von Silicium mit Ursprung in Russland erhobenen Antidumpingzöllen teilweise abgelehnt werden

Tenor

Die Hauptsache ist erledigt.

Die Kommission trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 178 vom 29.7.2006.