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Klage, eingereicht am 30. Juli 2012 - Gandia Blasco/HABM - Sachi Premium - Outdoor Furniture (Sessel)

(Rechtssache T-339/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Gandia Blasco, SA (Valencia, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt I. Sempere Massa)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sachi Premium - Outdoor Furniture, Lda (Estarreja, Portugal)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Mai 2012 (R 970/2011-3) aufzuheben und das angefochtene Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 1512633-0001 für nichtig zu erklären;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, dessen Nichtigerklärung beantragt wurde: Geschmacksmuster für "Sessel, Liegen" - eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 1512633-0001.

Inhaberin des Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin.

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Die Klägerin beantragte die Nichtigerklärung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters auf der Grundlage von Art. 4 bis 9 der Verordnung Nr. 6/2002 des Rates; eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 52113-0001 für "Sessel".

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Ablehnung des Antrags auf Nichtigerklärung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 4 bis 9 der Verordnung Nr. 6/2002 des Rates.

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