Klage, eingereicht am 30. Juli 2012 - Gandia Blasco/HABM - Sachi Premium - Outdoor Furniture (Sessel)
(Rechtssache T-339/12)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Gandia Blasco, SA (Valencia, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt I. Sempere Massa)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sachi Premium - Outdoor Furniture, Lda (Estarreja, Portugal)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Mai 2012 (R 970/2011-3) aufzuheben und das angefochtene Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 1512633-0001 für nichtig zu erklären;
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, dessen Nichtigerklärung beantragt wurde: Geschmacksmuster für "Sessel, Liegen" - eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 1512633-0001.
Inhaberin des Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Die Klägerin beantragte die Nichtigerklärung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters auf der Grundlage von Art. 4 bis 9 der Verordnung Nr. 6/2002 des Rates; eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 52113-0001 für "Sessel".
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Ablehnung des Antrags auf Nichtigerklärung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 4 bis 9 der Verordnung Nr. 6/2002 des Rates.
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